Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,904
BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05 (https://dejure.org/2008,904)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2008 - X ZR 134/05 (https://dejure.org/2008,904)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2008 - X ZR 134/05 (https://dejure.org/2008,904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Berücksichtigung von Skontoabzügen bei Aufforderung zu deren Abgabe in einer Ausschreibung im Anwendungsbereich der Vergabeordnung und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) ; Beschaffenheit der Fristen für die Gewährung eines Skontoabzugs; Prüfung von ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Skontoabzüge bei der Ausschreibung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VOB/A § 25 Nr. 3
    Bedingungen für Gewährung von Skonto müssen aus Sicht des Ausschreibenden erfüllbar sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 2
    Berücksichtigung zulässig angebotener Skontoabzüge bei der Wertung von Angeboten; Anforderungen an das Angebot eines Skontoabzugs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Skontoabzügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ärger sparen in der Leistungsphase 6 und 7 - Wichtige Urteile zu Angebotsauswertungen

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Wertung eines Skontoabzugs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Skontoberücksichtigung bei Ausschreibung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Müssen Skontoabzüge gewertet werden? Wenn ja, wie? (IBR 2008, 347)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 969
  • NZBau 2008, 459
  • VersR 2009, 557
  • BauR 2008, 1502
  • VergabeR 2008, 646
  • ZfBR 2008, 475
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass Fehler bei Ausschreibung und Zuschlag öffentlicher Aufträge eine Haftung des Auftraggebers gegenüber den Bietern auf Ersatz der ihnen entstandenen Schäden auslösen können (Sen.Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98, NJW 2000, 661, 664 m.w.N.).

    Sind sie es, so gewinnt der im Angebot genannte Preis für die Vergabeentscheidung ausschlaggebende Bedeutung (Sen.Urt. v. 16.10.2001 - X ZR 100/99, WM 2002, 305, 306; Urt. v. 26.10.1999 aaO).

  • OLG Jena, 13.10.1999 - 6 Verg 1/99

    Preisvergleich im Bau-Finanzierungsmodell

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05
    Die Aufforderung der Beklagten ist aus der Sicht der Bieter dahin zu verstehen, dass nur solche Skonti berücksichtigungsfähig sind, deren Voraussetzungen der Ausschreibende realistischerweise erfüllen kann (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, OLGR Naumburg 2001, 191; Thüringer Oberlandesgericht NZBau 2001, 39; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.10.2003 - II Verg 45/03; Heyermann/Riedl/Rusam, VOB-Kommentar, 10. Aufl., § 25 Rdn. 165; Motzke/Pietzcker/Prieß/Brinker/Ohler, VOB/A, § 25 Rdn. 82).
  • OLG Köln, 08.10.2002 - 22 U 48/02

    Skonto-Angebot im Ausschreibungsverfahren der VOB/A

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05
    Ein solches Angebot entspricht nicht den Anforderungen der Ausschreibung; der Bieter kann es allenfalls als Nebenangebot unter den für ein solches geltenden rechtlichen Voraussetzungen abgeben (vgl. OLG Köln, NZBau 2003, 377).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - Verg 45/03

    Wiederholung der Angebotswertung

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05
    Die Aufforderung der Beklagten ist aus der Sicht der Bieter dahin zu verstehen, dass nur solche Skonti berücksichtigungsfähig sind, deren Voraussetzungen der Ausschreibende realistischerweise erfüllen kann (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, OLGR Naumburg 2001, 191; Thüringer Oberlandesgericht NZBau 2001, 39; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.10.2003 - II Verg 45/03; Heyermann/Riedl/Rusam, VOB-Kommentar, 10. Aufl., § 25 Rdn. 165; Motzke/Pietzcker/Prieß/Brinker/Ohler, VOB/A, § 25 Rdn. 82).
  • OLG München, 29.11.2007 - Verg 13/07

    Zustellungsauftrag: Handelsübliches Skonto bei fristgerechter Zahlung

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05
    Der Bieter stellt dann lediglich für den Fall der verfrühten Zahlung einen Teilerlass in Aussicht (OLG München, Beschl. v. 29.11.2007 - Verg 13/07).
  • OLG Naumburg, 11.07.2000 - 1 Verg 4/00

    Wie müssen Nebenangebote beschaffen sein?

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05
    Die Aufforderung der Beklagten ist aus der Sicht der Bieter dahin zu verstehen, dass nur solche Skonti berücksichtigungsfähig sind, deren Voraussetzungen der Ausschreibende realistischerweise erfüllen kann (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, OLGR Naumburg 2001, 191; Thüringer Oberlandesgericht NZBau 2001, 39; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.10.2003 - II Verg 45/03; Heyermann/Riedl/Rusam, VOB-Kommentar, 10. Aufl., § 25 Rdn. 165; Motzke/Pietzcker/Prieß/Brinker/Ohler, VOB/A, § 25 Rdn. 82).
  • BGH, 16.10.2001 - X ZR 100/99

    Ausübung des Ermessens im Rahmen der Auftragsvergabe

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05
    Sind sie es, so gewinnt der im Angebot genannte Preis für die Vergabeentscheidung ausschlaggebende Bedeutung (Sen.Urt. v. 16.10.2001 - X ZR 100/99, WM 2002, 305, 306; Urt. v. 26.10.1999 aaO).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Dies ist rechtlich nur anders zu beurteilen, sofern der Auftraggeber durch die Gestaltung der Vergabeunterlagen inhaltlich verschiedene Hauptangebote veranlasst oder sonst dazu aufgefordert hat (siehe zum vergleichbaren Fall einer Skontogewährung: BGH, Urteil vom 11. März 2008 - X ZR 134/05), zum Beispiel durch eine alternativ gestaffelte Ausschreibung wie in dem der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 9. März 2011 (VII-Verg 52/10) zugrundeliegenden Fall.
  • VK Westfalen, 07.02.2017 - VK 1-50/16

    Keine Chance auf den Zuschlag: Keine Wiederholung der Wertung!

    Soweit der Preis ein Zuschlagskriterium ist, muss ein öffentlicher Auftraggeber zuvor klären, ob bei der Wertung ein Skonto berücksichtigt wird oder nicht, so BGH, Beschluss vom 11.3.2008, X ZR 134/05.
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2018 - Verg 41/16

    Überlanges Nachprüfungsverfahrens: Existenzgefährdung rechtfertigt Aufhebung!

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass hat, gehören zu den wirtschaftlichen Umständen des Angebots, die in die Wertung einzubeziehen sind, jedenfalls dann, wenn die Bieter aufgefordert worden sind, solche anzubieten, wie dies hier mit dem Leistungsverzeichnis im PDF-Format geschehen ist, auch Skontoabzüge (vgl. BGH, Beschluss vom 11.03.2008 - X ZR 134/05, zitiert nach juris, Tz. 12).

    Voraussetzung dafür ist, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Skonto klar und eindeutig umschrieben werden (BGH, Beschluss vom 11.03.2008 - X ZR 134/05, zitiert nach juris, Tz. 12).

  • OLG Koblenz, 25.08.2016 - 1 U 260/16

    Gewertetes Nebenangebot nicht "gleichwertig": Übergangener Bieter erhält

    Damit ist auch die von der Rechtsprechung durchweg geforderte Gleichwertigkeit nicht gewährleistet (vgl. nur BGHZ 91, 327 = NJW 1984, 2279; BGH, NZBau 2008, 459 - Sohlgleite).

    Auch unter Berücksichtigung der durchgängigen Rechtsprechung des BGH (s. nur NZBau 2008, 459 - Sohlgleite) hatte die Bekl. hinsichtlich der Wertung, Wertbarkeit des Nebenangebots keineswegs einen Beurteilungsspielraum.

  • VK Bund, 31.08.2016 - VK 2-79/16

    Schulnotensystem, Konkretisierung Erwartungshorizont

    Letzteres wird von der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. März 2011, VII-Verg 52/10, 23. März 2010, VII-Verg 61/09; vgl. auch BGH 11. März 2008, X ZR 134/05) als Einladung an die Bieter verstanden, zur Sicherheit das Leitfabrikat und eine aus Sicht des Bieters gleichwertige Alternative und damit mehrere Hauptangebote anzubieten.
  • VK Sachsen, 06.04.2009 - 1/SVK/005-09

    Anforderungen an eine Rüge

    Nach der einschlägigen Rechtsprechung können Skontoabzüge bei der Wertung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Bedingungen für den Skontoabzug klar, vollständig und eindeutig umschrieben sind (BGH, Urteil v. 11.03.2008, X ZR 134/05, 2. VK Brandenburg, B. v. 01.02.2007, 2 VK 56/06; VK Lüneburg, B. v. 30.09.2004, 203-VgK- 44/2004; B. v. 21.09.2004, 203-VgK-42/2004; VK Baden-Württemberg, B. v. 15.07.2004, 1 VK 34/04; ).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2013 - 2 VK 8/13

    Widerspruch zwischen Kalkulation und Angebot: Ausschluss zwingend!

    Selbst wenn man Preisnachlässe im vorerwähnten Sinn nicht grundsätzlich als Nebenangebot qualifiziert (vgl. VK Münster, Beschluss vom 14.10.2011, VK 14/11; so wohl auch OLG Jena, Beschluss vom 21.09.2009, 9 Verg 7/09, Rdnr. 70) besteht weitgehend Einigkeit, dass schon aus Transparenzgründen jedenfalls nur solche bedingten Preisnachlässe gewertet werden dürfen, bei denen die Bedingung allein an ein Verhaften des Auftraggebers anknüpft (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2008, X ZR 134/05; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.10.2001, 1 VK 36/01; Summa in: jurisPK-VergR, 3. Aufl., Rdnr. 502 zu § 18 VOB/A 2009).
  • VK Münster, 14.10.2011 - VK 14/11

    Preisnachlässe sind keine Nebenangebote!

    Auch Preisnachlässe, die unter Bedingungen gestellt werden, wie dies beispielsweise beim Skonto der Fall ist, sind nicht per se von der Wertung auszuschließen, vgl. dazu BayObLG, 9.9.2004, Verg 18/04; OLG Jena, 21.9.2009, 9 Verg 7/09; Wiedemann in Kulartz/Marx/Portz/ Prieß, Kommentar zur VOL/A, 2. Auflage, § 16 Rn. 351. Der BGH, 11.3.2008, X ZR 134/05 hat dazu ausgeführt: Die Prüfung, ob das Angebot eines Skontoabzugs so beschaffen ist, dass der Ausschreibende realistischerweise die angebotenen Bedingungen erfüllen kann und damit das Angebot dasjenige mit dem günstigsten Preis ist, hat der Ausschreibende vorzunehmen.
  • VK Thüringen, 17.12.2019 - 250-4002-15631/2019-N-008-HBN
    Dies verlangt jedoch zur Wahrung der Transparenz und zur Vermeidung von Manipulationen eine Bekanntgabe der Vergabebedingungen, die die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Skontos klar und eindeutig umschreibt (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2008 - X ZR 134/05, aus: ibr-online).
  • VK Sachsen, 18.10.2010 - 1/SVK/036-10

    Verhandlungsverfahren: Mindestens eine Verhandlungsrunde!

    Unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, BGH, Urteil vom 11.03.2008 - X ZR 134/05 müsse davon ausgegangen werden, dass die Auftraggeberin bei einer Gleichwertigkeit von Angeboten die Zuschlagsentscheidung anhand des Angebotspreises zu treffen hätte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht